Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass Abwasserleitungen grundsätzlich dicht sein müssen. Im Erdreich oder unzulänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser müssen regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden (§ 61 a LWG NRW). Die für Sie gültgen Fristen erfahren Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Die privaten Leitungen werden - nach vorheriger Hochdruckreinigung von einer Revisionsöffnung oder einem Schacht aus - mit einer Spezialkamera befahren. Der Leitungszustand und die Schäden werden dokumentiert und ausgewertet.

Wir sind zertifiziert nach § 61 a LWG NRW zur Durchführung der Dichtheitsprüfung der Abwasseranschlüsse.

Unsere Dichtigkeitsprüfung besteht aus:
  • Reinigen der zu prüfenden Abwasserleitung
  • TV-Befahrung mit Aufzeichnung
  • Erstellen eines Zustandberichtes
Wir führen Dichtheitsprüfungen folgender Art durch:
  • Erstprüfungen
  • Bei Neubauten
  • Bei Änderung der Abwasserleitungen
  • Wiederholungsprüfungen
Wenn Sie in der nächsten Zeit Bauarbeiten an Ihren privaten Grunstücksentwässerungsanlagen durchzuführen haben, empfehlen wir, die vorstehenden Ausführungen jetzt zu berücksichtigen.

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